Förderung

Fördermittelcheck für Ihre Lüftungsanlage

Wir erläutern, welche Förderung für Ihre Lüftungsanlage infrage kommt, und beraten Sie zu den nächsten Schritten.

Ablauf

Die Förderung Schritt für Schritt

Ob Neubau oder Sanierung, zentral oder dezentral: Wir prüfen mit Ihnen, welche Förderung für Ihr Projekt in Frage kommt, und übernehmen die Abwicklung.

  1. 01

    Erstberatung

    Im kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie eine Kostenschätzung und Informationen zu aktuellen Fördermitteln.

  2. 02

    Prüfung der Förderfähigkeit

    Wir prüfen, ob Ihr Neubau- oder Sanierungsprojekt KfW-förderfähig ist. Auf Wunsch empfehlen wir einen von der KfW zugelassenen Energieberater.

  3. 03

    Abwicklung

    Bei KfW-geförderten Maßnahmen übernehmen wir die gesamte Fördermittelabwicklung für einen reibungslosen Ablauf von Anfang an.

Förderwege

Förderungen im Überblick

Für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung kommen je nach Gebäude und Vorhaben diese Wege in Frage. Welche davon passen und wie sie sich kombinieren lassen, klären wir mit Ihnen und unserem Partner für Energieberatung.

FörderungFür wenHöheVoraussetzungen
BAFA-Zuschuss, BEG Einzelmaßnahmen Bestandsgebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt; Einbau oder Austausch einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung 15 % Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan 20 % auf den Kostenanteil über 30.000 €; förderfähig bis 30.000 € für die erste Wohneinheit, weitere Einheiten gestaffelt Antrag vor Beginn des Vorhabens, Energieeffizienz-Experte, technische Mindestanforderungen an Wärmerückgewinnung und Stromeffizienz, Fachunternehmererklärung
KfW-Ergänzungskredit 358 und 359 Eigentümer mit bewilligtem BAFA- oder KfW-Zuschuss Kredit bis 120.000 € je Wohneinheit; Zinsvorteil (358) für Selbstnutzer mit einem Haushaltseinkommen bis 90.000 € im Jahr Antrag über die Hausbank innerhalb von zwölf Monaten nach der Zuschusszusage
Steuerbonus nach § 35c EStG Selbst genutztes Wohneigentum, Gebäude älter als zehn Jahre 20 % der Kosten, höchstens 40.000 €, verteilt über drei Jahre Bescheinigung des Fachunternehmens; für dieselbe Maßnahme nicht mit dem BAFA-Zuschuss kombinierbar
KfW-Kredit Effizienzhaus-Sanierung Sanierung zum Effizienzhaus, Lüftung als Teil des Gesamtpakets Kredit mit Tilgungszuschuss, abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Stufe Energieeffizienz-Experte, Antrag vor Beginn des Vorhabens
Neubau Neubauten mit hohem Effizienzstandard Förderung über die KfW-Neubauprogramme, abhängig vom erreichten Standard Lüftung als Bestandteil des Effizienzhaus-Nachweises, Energieeffizienz-Experte

Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen von BAFA und KfW, Fördersätze und Grenzen ändern sich regelmäßig.

Häufige Fragen

Antworten zur Förderung

Welche Förderung kommt für eine Lüftungsanlage in Frage?

Für Neubau- und Sanierungsprojekte prüfen wir die Förderfähigkeit über die KfW. Welche Förderwege im Einzelfall passen, klären wir in einem direkten Gespräch.

Übernehmen Sie die Fördermittelabwicklung?

Ja. Bei KfW-geförderten Maßnahmen übernehmen wir die gesamte Fördermittelabwicklung, bei zentralen Anlagen die Vorarbeit für einen reibungslosen Ablauf.

Brauche ich einen Energieberater?

Auf Wunsch empfehlen wir einen von der KfW zugelassenen Energieberater und beziehen ihn in die Planung ein.

Gilt die Förderung auch für Bestandsgebäude?

Ja. Dezentrale Lüftungsanlagen spielen ihre Stärken gerade bei Nachrüstungen und Sanierungen aus, zentrale Anlagen lassen sich im Rahmen einer Kernsanierung nachrüsten.

Fördermittelrechner

Mögliche Förderung berechnen

Mit dem Fördermittelrechner unseres Partners für Energieberatung erhalten Sie eine erste Einschätzung. Die genaue Förderung für Ihr Projekt klären wir in einem direkten Gespräch.

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